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Anmeldung und Anmeldeverfahren

Sie können sich täglich zu unseren Veranstaltungen anmelden. Die Anmeldung zu den Klinikum Vital!-Angeboten erfolgt grundsätzlich schriftlich auf den hierfür vorgesehenen Anmeldekarten (siehe Mittelseiten des Programms) oder per E-Mail. Die Anmeldekarten können uns zugeschickt oder gefaxt werden. Außerdem können sie während der Geschäfts- zeiten an der Rezeption des Therapie- und Bewegungs-zentrums des Klinikum Duisburg abgegeben werden. Außerhalb der Rezeptionszeiten benutzen Sie bitte den Briefkasten dort. Die Teilnehmer/innen erhalten keine telefonische oder schriftliche Bestätigung. Wir empfehlen Ihnen, mit der Anmeldung den Starttermin des Angebotes im persönlichen Kalender vorzumerken. Kann eine Anmeldung wegen erhöhter Nachfrage nicht berücksichtigt werden, erfolgt eine schriftliche oder telefonische Absage. Wir versuchen dann, Ihnen einen Platz in einem Parallelangebot anzubieten. Ein Quereinstieg in bereits laufende Kurse ist – freie Plätze vorausgesetzt – jederzeit möglich. Sie bezahlen die Kursgebühr lediglich für den Zeitraum, ab dem Sie teilnehmen.

E-Mail: therapiezentrum@klinikum-duisburg.de

Anmeldungsformular

  • Zahlung

    Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt nach der ersten Kursstunde durch Einzug von Ihrem Konto. Die Einzugsermächtigung ist auf den einmaligen Einzug begrenzt (siehe Anmeldekarte). Barzahlung und Zahlung per Scheck oder Überweisung sind nicht möglich.

    Die meisten unserer Kurse zur Gesundheitsförderung sind von den gesetzlichen Krankenkassen als förderungswürdig anerkannt. Bei einer regelmäßigen Teilnahme bezuschussen die Krankenkassen bis zu 80 Prozent der Kursgebühren. Diese Angebote haben wir mit einem Stern gekennzeichnet. Sprechen Sie ggf. vor der Anmeldung mit Ihrer Krankenkasse.

  • Kursausfall und -abbruch

    Sollte ein Angebot durch Verschulden des Klinikum Duisburg oder höhere Gewalt (z. B. Erkrankung des Referenten, Raumschaden, technischer Defekt) nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt werden können, werden wir versuchen einen Nachholtermin anzubieten (z. B. durch die Verlängerung des Kurszeitraumes). Ist dies nicht möglich, erstattet das Klinikum Duisburg entsprechend der noch nicht durchgeführten Stunden anteilig die Kursgebühren. Über die (Teil-) Erstattung der Kursgebühr hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, eine Kursveranstaltung aufgrund Ausfalls des Kursleiters oder sonstiger, von uns nicht beeinflussbarer Ereignisse abzusagen. In diesem Falle werden wir uns bemühen, alle Teilnehmer rechtzeitig zu informieren.

    Wichtig: Für kurzfristige Benachrichtigungen benötigen wir eine aktuelle Rufnummer und E-Mail-Adresse, unter der wir die Kursteilnehmer auch möglichst tagsüber erreichen können.

  • Rücktritt / Erstattung

    Im Falle eines Kursrücktritts vor Kursbeginn behalten wir 10 Euro als Verwaltungsgebühr ein. Bei Abmeldung 10 Tage vor Beginn des Kurses wird die Kursgebühr in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei Erkrankung während der Laufzeit des Kurses kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attests eine Rückerstattung erfolgen. Wir halten jedoch die Gebühren für die bis zum Eintritt der Erkrankung abgelaufene Stundenzahl und 10 Euro Verwaltungsgebühr ein.
    Bitte melden Sie sich ausschließlich schriftlich ab.

  • Kursort

    Wenn nicht anders vermerkt, finden die Kurse im Therapie- und Bewegungszentrum des Klinikum Duisburg statt. Wir empfehlen Ihnen sich zur 1. Kursstunde mind. 10 Minuten vor Kursbeginn an unserer Rezeption zu melden. Wir begleiten Sie zu den entsprechenden Räumlichkeiten.

  • Haftung

    Eine Haftung für persönliche Gegenstände, die im Zusammenhang mit der Kursteilnahme verloren gehen, wird nicht übernommen. Es wird empfohlen, wertvolle Kleidung, Wertsachen, Schlüssel u. a. nicht in den Umkleidebereichen zu lassen.

  • Steuerbefreiung

    Fragen Sie doch Ihren Arbeitgeber, ob dieser sich an einer Maßnahme zur betrieblichen Gesundheitsförderung beteiligt! Das Bundeskabinett hat am 18. Juni 2008 das Jahressteuergesetz 2009 verabschiedet. Dieses sieht eine Steuerbefreiung für Aufwendungen der Arbeitgeber zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes vor. Konkret ist vorgesehen, dass Sach- und Barleistungen bis zu 500 Euro im Jahr steuerfrei bleiben, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer neben dem laufenden Gehalt in Form der Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen gewährt. Nach der Begründung des Gesetzes sollen auch Barleistungen (Zuschüsse) des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer für extern durchgeführte Maßnahmen unter die Steuerbefreiung fallen.

  • Sprechzeiten und Kursberatung

    Für weitere Informationen bieten wir Ihnen folgende Sprechzeiten an:

    Montag bis Donnerstag
    8.00 bis 14.30 Uhr,
    Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr

    Zu diesen Zeiten können Sie auch Termine zur individuellen Ernährungsberatung abstimmen. Außerhalb der Geschäftszeiten nehmen wir Ihre Anfragen gerne über unseren Anrufbeantworter oder per E-Mail entgegen. Wir antworten Ihnen dann so schnell wie möglich.

Klinikum Vital! 2. HJ 2010
Gesundheitsprogramm für das 2. Hj. 2010 (PDF, 3 MB)