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Unser Behandlungskonzept

Ausgehend von einer sorgfältigen Analyse der neurologisch bedingten Funktionseinschränkungen erstellen wir zunächst einen individuellen Rehabilitationsplan. Die Grundlage unseres Handelns ist dabei das so genannte Bobath-Konzept. Entwickelt wurde dieser Behandlungsansatz in den 40er Jahren von Berta und Dr. Carel Bobath. Auf der Basis von klinischer Beobachtung, Erfahrung und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen wurde das Bobath-Konzept ständig weiterentwickelt. Es zählt bis heute zu den anerkanntesten Rehabilitationskonzepten in der Neurologie.

Die Verantwortung für die Umsetzung des Bobath-Konzepts hat rund um die Uhr unser therapeutisches Team. Befund und Behandlung basieren auf den Beobachtungen, die wir bei den Alltagsaktivitäten der Patienten machen. Bei Patienten im Wachkoma analysieren wir deren Reaktionen auf verschiedenste Sinnesreize. Aus diesen Beobachtungen ziehen wir Rückschlüsse auf die neurologischen und neuropsychologischen Defizite unserer Patienten.

Im Rahmen einer so genannten Patientenkonferenz, an der alle Berufsgruppen teilnehmen, tragen wir die Beobachtungen zusammen und formulieren Behandlungsziele, die in Teilschritten erreicht werden sollen. Gleichzeitig einigen wir uns auf einen einheitlichen, aber jeweils individuellen Umgang mit den Patienten ("Handling"). Hierbei ist das Wissen um die normale Bewegung die Grundlage unseres Handelns. Dadurch ist es uns möglich, dem Patienten so wenig Hilfe wie möglich, aber so viel Unterstützung wie nötig zu geben ("Fazilitation"). In regelmäßig stattfindenden Teamkonferenzen überprüfen und aktualisieren wir dann die jeweiligen Behandlungsziele.

Eine wesentliche Bedeutung für unser Konzept hat die Betreuung der Angehörigen. Sie werden über die Inhalte des Bobath-Konzepts informiert und angeleitet, um die Rehabilitation in der Klinik und später zu Hause zu unterstützen.

Was kommt nach dem Klinikaufenthalt?

Je nach Rehabilitationsergebnis bieten sich für unsere Patienten folgende Möglichkeiten der Weiterversorgung an:

  • Entlassung in das häusliche Umfeld, wobei die Patienten  immer mit den erforderlichen Hilfsmitteln versorgt sind und ambulante Therapieangebote nutzen können
  • Einleitung von weiterführenden stationären Rehabilitationsmaßnahmen (zum Beispiel Anschlussheilbehandlung)
  • Verlegung in eine geeignete Pflegeeinrichtung.
Keine seltene Erkrankung
Schlaganfälle sind die häufigste Ursache für Behinderungen im Erwachsenenalter.